Wir sind von allen gesetzlichen Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Privatkassen und der Beihilfe als Heilmittelerbringer zugelassen. Hierfür gelten bestimmte Verträge in denen die Leistungen definiert sind. Diese ergotherapeutischen Leistungen bezahlt der jeweilige Kostenträger. Grundsätzlich übernehmen die Kostenträger alle nötigen Leistungen, die dem Wirtschaftlichkeitsprinzip entsprechen. Von Ihnen wird ab dem 18. Lebensjahr ein gesetzlicher Eigenanteil von 10% des Behandlungswertes und eine Verordnungspauschale von 10 € als Eigenleistung fällig. Ausgenommen hiervon sind Patienten, die eine Befreiung vorweisen können. Die Eigenanteilzahlungen können bei der Krankenkasse eingereicht werden und ggf. zurückerstattet werden.
Darüber hinaus gibt es mögliche, sinnvolle Leistungen (ähnlich der IGEL-Leistungen beim Arzt), für die der Patient selbst die Kosten trägt. Zusätzliche Kosten entstehen nur nach vorheriger Absprache und Vereinbarung mit Ihnen.